AGB

Kosten-Aufklärung

Heilpraktiker*innen nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen, Zusatzversicherung) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Dieser Anspruch ist vor Beginn der Therapie durch den Patienten/die Patientin abzuklären. Ebenso haben Patient*innen das Erstattungsverfahren mit dem privaten Kostenträger stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten/von der Patientin zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch der Therapeutin ist von dem Patienten/der Patientin unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Das Honorar ist vom Klienten/Patienten in der vereinbarten Höhe direkt nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar direkt nach dem Behandlungstermin in bar gegen Quittung zu zahlen.

Weitere Hinweise

a)  Heilpraktiker*innen für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

b) Der Patient/die Patientin (Klient/Klientin) wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzen kann. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der die Therapeutin dies dem Patienten/der Patientin unverzüglich mitteilen.

c)  Der Patient/die Patientin (Klient/Klientin) wurde darüber aufgeklärt, dass Psychotherapie keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt. Bei diesbezüglichen Beschwerden sind Patient*innen aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes/einer Ärztin zu begeben.

Für Workshops/Seminare/Vorträge/Prävention gelten zusätzlich die Teilnahmebedingungen. Diese finden Sie hier als PDF: Teilnahmebedingungen.